Berufsbild

Als sozialpädagogische Assistentin oder sozialpädagogischer Assistent (SPA) arbeiten Sie in einer Kindertagesstätte (Kita) – in der Krippe mit Kleinkindern von 0-3 Jahren oder im Elementarbereich mit 3-6-Jährigen. In manchen Kindertagesstätten arbeiten Sie auch mit altersgemischten Gruppen.

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Die Gruppen werden von Erzieherinnen und Erziehern geleitet, die auch Verantwortung für den Gesamtüberblick tragen. Zusammen mit ihnen sind Sie als sozialpädagogische Assistenz dafür zuständig, die Kinder zu betreuen, zu erziehen und zu bilden.

Das setzt voraus, dass Sie wahrnehmen und für sich einordnen können, wie sich Kinder in den ersten Lebensjahren verhalten, welche Bedürfnisse sie haben und wie Sie darauf sinnvoll reagieren können.  Dazu gehört, dass Sie planen und überdenken können, wie Sie mit Kindern sprechen, arbeiten und ihren Alltag teilen.

Bereits in Ihrer Ausbildung tragen Sie große Verantwortung für Kinder in den ersten Lebensjahren, die einen besonderen Schutz und eine große Fürsorge genießen müssen. Sie sollten daher interessiert und offen sein, sich auf unterschiedliche Kontakte einzulassen – dazu gehören besonders die Kinder, Eltern und Kolleginnen bzw. Kollegen der Einrichtung.

Das verlangt, dass Sie zuverlässig und umsichtig sind sowie Kontakte knüpfen und diese aufrechterhalten können. Sie müssen also nicht nur fachlich gut sein, sondern vor allem bereit, sich mit Ihrer Persönlichkeit engagiert in den pädagogischen Alltag einzubringen und an sich selbst und mit anderen zu arbeiten.

Zulassung und Anmeldung

Ab August 2025 ist ein Einstieg in die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz sowohl im August als auch im Februar möglich.

Für die Ausbildung wird entweder

  • ein mittlerer Schulabschluss (MSA)
    oder
  • ein erweiterter Erster Schulabschluss (eESA*) benötigt.

*Ein eESA wird erworben, wenn Schülerinnen und Schüler erfolgreich an der Abschlussprüfung zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) teilnehmen und die Jahrgangsstufe 10 abschließen. Dies wird im Abschlusszeugnis der Jahrgangsstufe 10 vermerkt (vgl. APO-GrundStGy §29a).

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Für die Anmeldung zur SPA-Ausbildung mit eESA ist die zentrale Anmeldeschule die

Anna-Warburg-Schule (BS 23)
SPO
Niendorfer Marktplatz 5-7
22459 Hamburg

Hier finden Sie die Einzelheiten zur Anmeldung!

Für den direkten Einstieg in die zweijährige Ausbildung zur SPA ist die zentrale Anmeldeschule die

Berufliche Schule Hamburg-Harburg (BS 18)
SPA
Göhlbachtal 38
21073 Hamburg

040 4288863-0

Auf der Homepage der Schule finden Sie die Anmeldezeiten und die erforderlichen Unterlagen.

 

Das Sozialpädagogische Orientierungssemester (SPO)

Um mit einem erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss* die SPA Ausbildung zu beginnen, ist das Bestehen des halbjährigen SPO notwendig.

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Im SPO erlernen Sie sozialpädagogische Grundlagen für die Arbeit mit den Kindern, werden Sie auf die Anforderungen der schulischen Ausbildung – vor allem im Bereich Sprache und Kommunikation - vorbereitet und besuchen an zwei bis drei Tagen die Woche eine Kindertagesstätte, die Sie vorher selbstständig als Praxisplatz finden. So haben Sie die Chance mit intensiver Betreuung und Beratung – u.a. in einer wöchentlichen Lernbegleitung und einem Praxisseminar - herauszufinden, ob die Ausbildung zur SPA für Sie der richtige Beruf ist und Sie vor allem den Anforderungen der Ausbildung gewachsen sind.

*wenn Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 an der Abschlussprüfung zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erfolgreich teilgenommen haben und die Jahrgangsstufe 10 erfolgreich beendet haben. Dies wird im Abschlusszeugnis der Jahrgangsstufe 10 vermerkt (vgl. APO-GrundStGy §29a)

 

Ausbildung

Mit dem erfolgreich absolvierten mittleren Schulabschluss (MSA) oder erfolgreich bestandenem sozialpädagogischen Orientierungssemester (SPO) können Sie die Ausbildung zur staatlich geprüften sozialpädagogischen Assistentin und zum staatlich geprüften sozialpädagogischen Assistenten beginnen.

Ihre Berufsausbildung findet an zwei Lernorten statt: Schule und Praxis.

Der schulische Teil der Ausbildung umfasst drei Bereiche:

  1. Der Lernfeldbereich
  2. Der fachrichtungsübergreifende Bereich
  3. Die Lernbegleitung und das Praxisseminar

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1. Der Lernfeldbereich

Abbildung: Sozialpadagogischer Handlungszyklus Hamburg, Cordes, Dierbach, Reemtsema, Schwemin (2023) nach Fröhlich-Gildhoff

Der Lernfeldbereich orientiert sich an komplexen beruflichen Handlungen sozialpädagogischer Assistentinnen und Assistenten und deren theoretischen Zusammenhängen. Der Zusammenhang zwischen Theorie und Praxis wird entlang eines wiederkehrenden Handlungszyklus erarbeitet.

Die beruflichen Handlungen werden in 6 Lernfelder (LF) unterteilt:

  • LF1: Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
  • LF2: Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten
  • LF3: Gruppen pädagogisch begleiten
  • LF4: Mit Eltern und Personensorgeberechtigten zusammenarbeiten
  • LF 5: Übergänge mitgestalten
  • LF6: Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen mit Kindern bedürfnisorientiert und sensibel gestalten

2. Der fachrichtungsübergreifende Bereich

Dieser Bereich vermittelt grundlegende, über das Berufsfeld hinausgehende Kompetenzen und ist aufgeteilt in folgende Fächer:

  • Sprache und Kommunikation
  • Fachenglisch
  • Mathematik
  • Wirtschaft und Gesellschaft
  • Angewandte Naturwissenschaften und Technik (nur für FHR-Schülerinnen und Schüler)

3. Lernbegleitung und Praxisseminar

Die Lernbegleitung während der gesamten Ausbildungszeit unterstützt Ihre Entwicklung von individuellen Lernstrategien. Im Rahmen von regelmäßigen Einzelgesprächen mit Mentorinnen und Mentoren reflektieren Sie Ihr eigenes Lernen und entwickeln es in enger Begleitung weiter.

Im Praxisseminar ist die kollegiale Beratung in einer Kleingruppe fester Bestandteil Ihres Lernens. Sie und Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler beraten sich dabei gegenseitig zu beruflichen Fragestellungen und Herausforderungen aus der Praxis. In einem strukturierten Rahmen bringen Sie eigene Erfahrungen ein, reflektieren Ihr Handeln in der beruflichen Praxis und entwickeln gemeinsam Lösungsansätze.

 

Die praktische Ausbildung absolvieren Sie an zwei Tagen in der Woche in einer Kindertagesstätte mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren. Zusätzlich finden regelmäßig Blockpraktika in unterschiedlicher Länge statt. Im Vordergrund steht die enge Verbindung von theoretischem Wissen und praktischer Anwendung. Dabei kooperieren Schule und Praxisausbildungsstätte eng miteinander.

Erwerb der Fachhochschulreife

Zum Ausbildungsstart im August können Sie zusätzlich zur Berufsausbildung die Fachhochschulreife erwerben.

Voraussetzung für eine Zulassung sind:

  • ein erfolgreicher MSA-Abschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch
  • oder die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe.

Der Unterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife findet in Teilen zusätzlich zum Unterricht der Berufsausbildung statt.

 

+        Abschluss

Wenn Sie die zweijährige Ausbildung erfolgreich abschließen, erhalten Sie das Zertifikat: Staatliche geprüfte Sozialpädagogische Assistentin oder Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent.

 

+        Anschlussmöglichkeiten

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin oder zum staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten eröffnet eine Reihe von Perspektiven:

Angebote an der Anna-Warburg-Schule

  • Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik
  • Übergang in das Berufliche Gymnasium mit dem Schwerpunkt Pädagogik/Psychologie

Weitere Möglichkeiten sind beispielsweise der Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (FOS) oder der Erwerb der (fachgebundenen) Hochschulreife an einer Berufsoberschule (BOS).

 

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