Wann darf ich die Ausbildung (wieder) beginnen?
- Kann ich die Ausbildung mit einem ESA beginnen, sofern ich schon in der Kita gearbeitet habe? Nein, der ESA als Schulabschluss allein reicht für die Zulassung nicht. Aber es gibt Möglichkeiten der Gleichwertigkeitsanerkennung neben dem Schulabschluss. Senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Lebenslauf, Zeugnissen und Zertifikaten an anmeldung-spa-eesa@anna-warburg-schule.de.
- Muss ich ein bestimmtes Deutschniveau haben? Das Sprachniveau wird über den eESA definiert, aber wir empfehlen ein B2 Niveau für einen erfolgreichen Abschluss.
- Kann ich mich mit einem ausländischen Abschluss bewerben? Ja, wenn dieser als eESA in Deutschland anerkannt ist (siehe: Welcome Hamburg ). Wichtig: In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich ein B2-Zertifikat.
- Kann ich mit einem MSA ins Sozialpädagogische Orientierungssemester einsteigen? Nein, Sie gehen mit der Anmeldung direkt in die zweijährige SPA-Ausbildung. Melden Sie sich zentral an der BS18
- Ich habe die Ausbildung schon einmal begonnen – was kann ich tun, um erneut zu beginnen oder weiterzumachen? Senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Abgangszeugnis an anmeldung-spa-eesa@anna-warburg-schule.de.
Wie melde ich mich an?
- Wann kann ich mich anmelden? Auf unserer Homepage finden Sie die Anmeldezeiträume. Diese sind generell September bis Oktober für den Start im Februar und Februar bis April für den Start im August.
- Wo gebe ich die Bewerbungsunterlagen ab? Geben Sie Ihre Unterlagen im Schulbüro der jeweiligen zentralen Anmeldeschule per Post oder persönlich ab.
- Bekomme ich immer meinen Erst- oder Zweitwunsch? Einer der beiden Wünsche wird definitiv erfüllt. Allerdings kann es sein, dass im Februar aufgrund geringer Anmeldezahlen nur zwei von vier Schulen gefüllt werden.
- Kann ich meine Unterlagen an meiner Wunschschule direkt abgeben? Nein, in Hamburg gibt es für die Sozialpädagogischen Berufe zentrale Anmeldeschulen (eESA: Anna-Warburg-Schule / BS23; MSA: Harburg / BS18; Erzieher:innenausbildung: Wagnerstraße / BS30)
- Was mache ich, wenn ich zum Anmeldeschluss mein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen habe? Reichen Sie vorerst eine Kopie von Ihrem Halbjahreszeugnis ein, auf dem ist die Prognose angegeben. Sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten, reichen Sie davon sofort eine beglaubigte Kopie nach.
- Müssen die Unterlagen zur organisatorischen Einschulung vorliegen? Ja, möglichst alle Unterlagen sollten dann vorliegen. Vereinzelt fehlende Unterlagen sollten schnellstmöglich nachgereicht werden. Allerdings werden die Abschlusszeugnisse dringend benötigt.
- Muss ich mit dem eESA das sozialpädagogische Orientierungssemester machen, wenn ich schon ein längeres Praktikum in der Kita gemacht habe? Ja, das Orientierungssemester ist für die Zulassung zur zweijährigen Ausbildung für alle Personen mit eESA laut Ausbildungsprüfungsordnung (APO-SPA) notwendig. Ein Praktikum kann daher nicht angerechnet werden.
- Wo sehe ich, welche Unterlagen ich brauche? Unter Downloads finden Sie eine Checkliste , auf der alle geforderten Unterlagen aufgeführt sind.
- Was ist ein polizeiliches Führungszeugnis? Schauen Sie in der Checkliste auf der zweiten Seite nach.
- Wann werden die Zulassungen versendet? Die Zulassungen werden in allen Schulen zeitgleich in der Regel Mitte Juni (für den Start im August) und Ende Dezember (für den Start im Februar) versendet.
Wie finde ich einen Kita-Platz?
- Wie finde ich einen Kitaplatz für die Ausbildung? Hier dürfen Sie Eigeninitiative zeigen und verschiedene Kitas direkt anfragen, vereinbaren Sie Hospitationstage oder bitten Sie um weitere Hilfe in unserer Praxisberatung .
- Wo muss ich mein Praktikum absolvieren? Das Praktikum darf ausschließlich mit Kindern im Hamburger Krippen- und Elementarbereich (0 bis 6 Jahre) absolviert werden.
- Kann ich die Kita wechseln? Die Möglichkeit gibt es unter bestimmten Bedingungen. Die Entscheidung trifft die Praxislehrkraft.
- Wo finde ich eine Praxisstelle ?
- Was passiert, wenn ich meinen Kitaplatz verliere? Wenn der Kitaplatz zweimal selbstverschuldet (bspw. durch stetige Abwesenheit, Regelbruch usw.) verloren wird, wird die Ausbildung widerrufen.
Wie verläuft die schulische Ausbildung?
- Muss ich mit eESA SPO machen? Ja, mehr Informationen finden Sie unter Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz - Anna-Warburg-Schule
- Welche Fächer werden in der Ausbildung unterrichtet? Kommen Sie für genaue Informationen doch gern zu unseren Informationsveranstaltungen oder stöbern Sie unter Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz - Anna-Warburg-Schule
- Wie viele Tage bin ich in der Schule und wie lange dauert ein Schultag? Während der Ausbildung haben Sie zwei bis drei Tage in der Woche Unterricht in der Schule. Ein Schultag beginnt in der Regel um 08:00 Uhr und endet um 15:35 Uhr. In seltenen Fällen geht der Unterricht auch bis 17:20 Uhr.
- Kann ich vor der Ausbildung schon in der Schule hospitieren? Ja, unter Zentrale Anmeldung für BFS-SPA mit eESA - Anna-Warburg-Schule finden Sie die vorgesehenen Termine.
- Wann bin ich in der Kita und wie lange dauert ein Praxistag? In der Ausbildung sind Sie zwei bis drei Tage pro Woche in der Kita. Dort arbeiten Sie 6 Stunden am Kind und haben zusätzlich eine 30-minütige Pause. Alles Weitere besprechen Sie mit Ihrer Praxiseinrichtung.
- Darf ich einen Nebenjob ausüben? Ein Nebenjob während der Ausbildung ist grundsätzlich erlaubt, solange er den Ausbildungserfolg nicht gefährdet und die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
- Ist ein Schulwechsel möglich? Schulwechselanträge werden im Regelfall an beruflichen Schulen nicht anerkannt.
Und was passiert am Ende der Ausbildung?
- Kann ich mit der Ausbildung den MSA erwerben? Der MSA wird erworben, wenn am Ende der Ausbildung ein Notendurchschnitt von 3,0 erreicht wird. Eine zusätzliche Prüfung ist nicht nötig.
- Kann ich neben der Ausbildung die Fachhochschulreife erwerben? Sofern Sie die Ausbildung mit dem MSA starten, können Sie unter wenigen Voraussetzungen die Fachhochschule mitmachen. Bitte informieren Sie sich an der zentralen Anmeldeschule BS18: https://beruflicheschulehamburgharburg.de/
- Kann ich direkt die Ausbildung zur/zum Erzieher/in machen? Ja, wenn Sie die Ausbildung zur SPA erfolgreich mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser bestehen, erreichen Sie die Voraussetzungen zur Fachschule direkt. Bitte informieren Sie sich an der zentralen Anmeldeschule BS30: https://www.bs30.de/fuer-bewerberinnen-und-bewerber
Wie sieht es finanziell in der Ausbildung aus?
- Bekomme ich Geld für die Ausbildung? Nein. Es ist eine unentgeltliche schulische Ausbildung mit der Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen BAföG zu erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter Alle Antragsformulare - BAföG .
- Kann ich mit einem Bildungsgutschein vom Jobcenter die Ausbildung starten? Nein, die Ausbildung wird nicht gefördert.
- Wird ein Laptop oder Tablett zur Verfügung gestellt? Wir sprechen für die Ausbildung zur SPA ausschließlich eine Empfehlung für ein Endgerät neben dem Handy aus. Für die SPO benötigen Sie kein Endgerät. Für die spätere zweijährige SPA-Ausbildung stellt die Schule Tabletts zur Verfügung. Unsere Bibliothek verleiht unter bestimmten Voraussetzungen auch Laptops. Weitere Informationen erhalten Sie hier Link
- Bekomme ich meine Mittagsverpflegung in der Schule bezahlt? Kostenlose Mittagsverpflegung bekommen Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine Leistungsberechtigung vorlegen können.
- Bekomme ich eine kostenlose Schülerfahrkarte? Nein, anders als in der allgemeinbildenden Schule bekommen Sie in der Berufsausbildung die Fahrkarte nur vergünstigt.
Allgemeine Fragen:
- Was ist der Unterschied zwischen einer/einem Erzieher/in und einer SPA? Erzieher:innen sind die Erstkräfte und arbeiten als Gruppenleitung in verschiedenen Bereichen. SPA arbeiten als Zweitkräfte in der Kita.
- Kann ich mich auf die Ausbildung vorbereiten? Wir empfehlen Hospitationstage in der Kita durchzuführen und Deutsch auf B2-Niveau zu beherrschen.
Sollte sich Ihre Frage nicht beantwortet haben, schreiben Sie eine E-Mail an anmeldung-spa-eesa@anna-warburg-schule.de.