FAQ zu SPA mit eESA

Wann darf ich die Ausbildung zur SPA mit dem eESA (wieder) beginnen?

    • Kann ich die Ausbildung auch nur mit einem ESA beginnen, sofern ich schon in der Kita gearbeitet habe?

Nein, der ESA als Schulabschluss allein reicht für die Zulassung nicht. Aber es gibt Möglichkeiten der Gleichwertigkeitsanerkennung neben dem Schulabschluss. Senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Lebenslauf, Zeugnissen und Zertifikaten an anmeldung-spa-eesa@anna-warburg-schule.de.

    • Muss ich ein bestimmtes Deutschniveau haben?

Das Sprachniveau wird über den eESA definiert, aber wir empfehlen ein B2 Niveau für einen erfolgreichen Abschluss.

    • Kann ich mich nur mit einem ausländischen Abschluss bewerben?

Ja, wenn dieser als eESA in Deutschland anerkannt ist (siehe: Welcome Hamburg ). Wichtig: In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich ein B2-Zertifikat.

    • Kann ich mit einem MSA ins Sozialpädagogische Orientierungssemester einsteigen?

Nein, Sie gehen mit der Anmeldung direkt in die zweijährige SPA-Ausbildung. Melden Sie sich zentral an der BS18

    • Ich habe die Ausbildung schon einmal begonnen – was kann ich tun, um erneut zu beginnen oder weiterzumachen?

Senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Abgangszeugnis an anmeldung-spa-eesa@anna-warburg-schule.de.

Wie melde ich mich an?

    • Wann kann ich mich anmelden?
    • Auf unserer Homepage finden Sie die Anmeldezeiträume hier . Diese sind generell September bis November für den Start im Februar und Februar bis April für den Start im August.
    • Wo gebe ich die Bewerbungsunterlagen für SPA mit eESA ab?
    • Geben Sie Ihre vollständigen Unterlagen im Schulbüro der Anna-Warburg-Schule per Post oder persönlich ab.
    • Kann ich meine Unterlagen an meiner Wunschschule direkt abgeben?
    • Nein, in Hamburg gibt es für die Sozialpädagogischen Berufe zentrale Anmeldeschulen:
    • eESA: Anna-Warburg-Schule / BS23
    • MSA: Harburg / BS18
    • Erzieher:innenausbildung: Wagnerstraße / BS30
    • Bekomme ich immer meinen Erst- oder Zweitwunsch?
    • Einer der beiden Wünsche wird möglichst erfüllt. Allerdings kann es sein, dass im Februar aufgrund geringer Anmeldezahlen nur zwei von vier Schulen gefüllt werden.
    • Was mache ich, wenn ich zum Anmeldeschluss mein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen habe?
    • Reichen Sie vorerst eine Kopie von Ihrem Halbjahreszeugnis ein, auf dem ist die Prognose angegeben. Sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten, reichen Sie davon sofort eine beglaubigte Kopie nach.
    • Muss ich mit dem eESA das sozialpädagogische Orientierungssemester machen, wenn ich schon ein längeres Praktikum in der Kita gemacht habe?
    • Ja, das Orientierungssemester ist für die Zulassung zur zweijährigen Ausbildung für alle Personen mit eESA laut Ausbildungsprüfungsordnung (APO-SPA) notwendig. Ein Praktikum kann daher nicht angerechnet werden.
    • Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?
    • Das lesen Sie unter BMJV - Führungszeugnis nach.
    • Wann werden die Zulassungen versendet?
    • Die Zulassungen werden in allen Schulen zeitgleich in der Regel Mitte Juni (für den Start im August) und Ende Dezember (für den Start im Februar) versendet.

Wie verläuft die schulische Ausbildung zur SPA mit dem eESA?

    • An welcher Schule kann ich die schulische Ausbildung machen?
    • Es gibt vier Schulen, an denen man die Ausbildung zur SPA mit dem eESA machen kann:
    • BS18 – Berufliche Schule Hamburg-Harburg
    • BS21 – Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona
    • BS23 - Anna-Warburg-Schule - Niendorf
    • BS 30 - Fröbelseminar - Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik - Wagnerstrasse.
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    • Muss ich mit eESA SPO machen?
    • Ja, mehr Informationen finden Sie unter Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz - Anna-Warburg-Schule
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    • Welche Fächer werden in der Ausbildung unterrichtet?
    • In SPO gibt es die Fächer Sozialpädagogisches Handeln, Sprache und Kommunikation, Fachenglisch und Praxisseminar. Ab der 2jährigen Ausbildung werden Sie in Lernfeldern unterrichtet. Kommen Sie für genaue Informationen doch gern zu unseren Informationsveranstaltungen oder stöbern Sie unter Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz - Anna-Warburg-Schule
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    • Wie viele Tage bin ich in der Schule und wie lange dauert ein Schultag?
    • Während der Ausbildung haben Sie zwei bis drei Tage in der Woche Unterricht in der Schule. Ein Schultag beginnt in der Regel um 08:00 Uhr und endet um 15:35 Uhr. In seltenen Fällen geht der Unterricht auch bis 17:20 Uhr.
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    • Kann ich vor der Ausbildung schon in der Schule hospitieren?
    • Ja, unter Zentrale Anmeldung für BFS-SPA mit eESA - Anna-Warburg-Schule finden Sie die vorgesehenen Termine für Hospitationen an der Anna-Warburg-Schule.
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    • Wann bin ich in der Kita und wie lange dauert ein Praxistag?
    • In der Ausbildung sind Sie zwei bis drei Tage pro Woche in der Kita. Dort arbeiten Sie 6 Stunden am Kind und haben zusätzlich eine 30-minütige Pause. Alles Weitere besprechen Sie mit Ihrer Praxiseinrichtung.
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    • Darf ich einen Nebenjob ausüben?
    • Ein Nebenjob während der Ausbildung ist grundsätzlich erlaubt, solange er den Ausbildungserfolg nicht gefährdet und die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
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    • Ist ein Schulwechsel möglich?
    • Schulwechselanträge werden im Regelfall an beruflichen Schulen nicht anerkannt.

Wie verläuft die praktische Ausbildung SPA mit eESA?

  • Wie finde ich einen Praktikumsplatz in einer Kita für die Ausbildung?

Hier dürfen Sie Eigeninitiative zeigen und verschiedene Kitas direkt anfragen, vereinbaren Sie Hospitationstage oder bitten Sie um weitere Hilfe in unserer Praxisberatung . Unterstützend finden Sie online mögliche Praxisstellen .

  • Wo muss ich mein Praktikum absolvieren?

Das Praktikum darf ausschließlich mit Kindern im Hamburger Krippen- und Elementarbereich (0 bis 6 Jahre) absolviert werden.

  • Wann sind meine Tage in der Kita?

Alle Informationen zum Praktikum erhalten Sie mit der Zulassung von der Schule, an der Sie die Ausbildung beginnen. Die Tage variieren je nach Schule und Halbjahr.

  • Kann ich den Praktikumsplatz wechseln?

Die Möglichkeit gibt es unter bestimmten Bedingungen. Die Entscheidung trifft die Praxislehrkraft.

  • Was passiert, wenn ich meinen Kitaplatz verliere?

Wenn der Kitaplatz zweimal selbstverschuldet (bspw. durch stetige Abwesenheit, Regelbruch usw.) gekündigt wird, wird die Ausbildung widerrufen. Die Person muss die Schule sofort verlassen.

  • Wann bin ich in der Kita und wie lange dauert ein Praxistag?

In der Ausbildung sind Sie zwei bis drei Tage pro Woche in der Kita. Dort arbeiten Sie 6 Stunden am Kind und haben zusätzlich eine 30-minütige Pause. Alles Weitere besprechen Sie mit Ihrer Praxiseinrichtung.

Und was passiert am Ende der Ausbildung zur SPA mit dem eESA?

  • Kann ich mit der Ausbildung den MSA erwerben?

Der MSA wird erworben, wenn am Ende der Ausbildung ein Notendurchschnitt von 3,0 erreicht wird. Eine zusätzliche Prüfung ist nicht nötig.

  • Kann ich neben der Ausbildung die Fachhochschulreife erwerben?

Nur wenn Sie die Ausbildung mit dem MSA starten, können Sie unter wenigen Voraussetzungen die Fachhochschule mitmachen.  Bitte informieren Sie sich an der zentralen Anmeldeschule BS18: https://beruflicheschulehamburgharburg.de/

  • Kann ich direkt die Berufliche Weiterbildung zur/zum Erzieher/in machen?

Ja,  wenn Sie die Ausbildung zur SPA erfolgreich mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser bestehen, erreichen Sie die Voraussetzungen zur Fachschule direkt. Bitte informieren Sie sich an der zentralen Anmeldeschule BS30: https://www.bs30.de/fuer-bewerberinnen-und-bewerber

Wie sieht es finanziell in der Ausbildung aus?

  • Bekomme ich Geld für die Ausbildung?

Nein. Es ist eine unentgeltliche schulische Ausbildung mit der Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen BAföG zu erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter Alle Antragsformulare - BAföG .

  • Kann ich mit einem Bildungsgutschein vom Jobcenter die Ausbildung starten?

Nein, die Ausbildung wird nicht gefördert.

  • Wird ein Laptop oder Tablett zur Verfügung gestellt?

Für die SPO benötigen Sie kein Endgerät. Für die spätere zweijährige SPA-Ausbildung stellt die Schule Tabletts zur Verfügung. Unsere Bibliothek verleiht unter bestimmten Voraussetzungen auch Laptops.

  • Bekomme ich meine Mittagsverpflegung in der Schule bezahlt?

Kostenlose Mittagsverpflegung bekommen Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine Leistungsberechtigung vorlegen können.

  • Bekomme ich eine kostenlose Schülerfahrkarte?

Nein, anders als in der allgemeinbildenden Schule bekommen Sie in der Berufsausbildung die Fahrkarte nur vergünstigt.

  • Darf ich einen Nebenjob ausüben?

Ein Nebenjob während der Ausbildung ist grundsätzlich erlaubt, solange er den Ausbildungserfolg nicht gefährdet und die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

Allgemeine Fragen:

    • Was ist der Unterschied zwischen einer/einem Erzieher/in und einer SPA?

Erzieher:innen sind die Erstkräfte und arbeiten als Gruppenleitung in verschiedenen Bereichen. SPA arbeiten als Zweitkräfte in der Kita.

    • Kann ich mich auf die Ausbildung vorbereiten?

Wir empfehlen Hospitationstage in der Kita durchzuführen und Deutsch auf B2-Niveau zu beherrschen.

Sollte sich Ihre Frage nicht beantwortet haben, schreiben Sie eine E-Mail an anmeldung-spa-eesa@anna-warburg-schule.de.