Krankmeldung
Umgang mit Fehlzeiten
Liebe Schülerinnen und Schüler,
selbstverständlich ist die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht verpflichtend. Falls Sie einmal nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen Sie die versäumten Stunden bei allen betroffenen Fachlehrern einzeln entschuldigen, damit diese nicht als unentschuldigte Fehlstunden im Zeugnis ausgewiesen werden.
Um Missverständnisse und Konflikte bei der Frage zu vermeiden, welche der versäumten Unterrichts-stunden entschuldigte oder unentschuldigte oder gar keine Fehlstunden sind, ist dieses Heft zu führen, das die Fehlzeiten eines ganzen Halbjahres dokumentiert. Es ist daher sehr wichtig, es sorgfältig aufzubewahren und es an allen Schultagen mitzubringen.
Vorgehensweise:
- Falls Sie einmal nicht am Unterricht teilnehmen konnten, tragen Sie die versäumten Stunden in die entsprechenden Felder ein und legen das Heft nach der Rückkehr in den Unterricht den einzelnen Fachlehrer/innen vor (bei Minderjährigen mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten). Vergessen Sie bitte nicht, den Grund für die Fehlzeiten anzugeben (Erkrankung, Arztbesuch usw.). Der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin unterschreibt in Ihrem Fehlzeitenheft und bestätigt damit, dass er/sie Ihre Entschuldigung akzeptiert/ für SPA wird zur Kenntnis abgezeichnet. Zugleich vermerkt er/sie die Fehlzeit im Kursheft als „entschuldigt“. Für die SPA gilt, dass die Klassenleitung über die Akzeptanz der Entschuldigungen entscheidet und dies im Klassenbuch vermerkt. Beachten Sie bitte, dass Sie nach einer Fehlzeit unverzüglich Ihre Fehlstunden entschuldigen müssen!
- Verspätungen von mehr als 25 Minuten werden als eine Fehlstunde gerechnet.
- Sollten Sie während eines Unterrichtstages krankheitsbedingt nach Hause gehen müssen, so vergessen Sie bitte nicht, sich vorher bei der Lehrkraft, bei der sie in der nachfolgenden Stunde Unterricht hätten, schriftlich oder mündlich zu entschuldigen.
- Das Fehlzeitenheft legen Sie bitte einmal pro Monat Ihrem Tutor bzw. Ihrer Tutorin bzw. Klassenleitung zur Kontrolle vor. Er/Sie bestätigt die Kontrolle mit Datum und Unterschrift.
- Wird wegen schulischer Aktivitäten (Sportveranstaltungen, Studienreise, Theaterbesuch, Projekt, Praktikum) eine Anzahl von Stunden versäumt, so können sie en bloc auf der entsprechenden Seite des Fehlzeitenheftes (die letzten beiden Seiten) entschuldigt werden. Die Teilnahme an der schulischen Aktivität lassen Sie sich bitte von der jeweils zuständigen Lehrkraft mit Unterschrift bestätigen. Diese Seite legen Sie den einzelnen Fachlehrer/innen vor, damit die Fehlzeit im Kursheft als „entschuldigt“ eingetragen werden kann.
- Bei Erkrankungen von mehr als 2 Tagen Dauer müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese Fehlzeiten tragen Sie auf der entsprechenden Seite des Fehlzeitenheftes (die letzten beiden Seiten) ein und lassen Sie vom Tutor bzw. von der Tutorin abzeichnen. Nach Rückkehr in den Unterricht legen Sie auch diese Seite den einzelnen Fachlehrer/innen vor, damit die Fehlzeit im Kursheft als „entschuldigt“ eingetragen werden kann. Verspätungen ab 25 Minuten werden als eine Fehlstunde gerechnet.
- KLAUSUREN: Wer am Tage einer Klausur, der Vorstellung des Ergebnisses einer gleichgestellten Arbeit oder eines Referates erkrankt, muss sich vor dem entsprechenden Unterrichtsbeginn, jedoch spätestens bis morgens um 8:00 Uhr telefonisch im Schulbüro abmelden (Telefonnummer: 4288692-0). Zusätzlich muss dem Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bitte beachten Sie: Sie sind selbst dafür verantwortlich, den Nachschreibetermin mit dem Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin zu verabreden. Kümmern Sie sich unverzüglich um einen Nachschreibetermin, ansonsten wird die Klausur mit 0 Punkten bzw. „ungenügend“ gewertet.
Die Schulleitung der Anna-Warburg-Schule
Michael Hunger / Steffen Hoffmann Dezember 2021