Schulverein

Verein der Freunde und Förderer der Anna-Warburg-Schule Niendorf e.V.

Der Verein „Verein der Freunde und Förderer der Anna-Warburg-Schule e.V.“ dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Er will durch Zusammenschluss von Eltern, Lehrern, Schülern, ehemaligen Schülern und Freunden der Schule die erzieherischen und unterrichtlichen Aufgaben der Schule fördern. Kindern aus sozial und wirtschaftlich schwachen Familien soll durch Zuschüsse die Beteiligung an Schulveranstaltungen ermöglicht werden.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die zur Erreichung seines gemeinnützigen Zweckes benötigten Mittel erwirbt der Verein durch Mitgliedsbeträge, Überschüsse aus Veranstaltungen Spenden.

Wofür wird Geld verwendet?

  • Schulische Veranstaltungen wie Projektwochen, Schulfeste usw. erhalten Zuschüsse aus Mitteln des Schulvereins.
  • Wichtiger ist uns noch die Unterstützung bedürftiger Schüler bei der Teilnahme an Klassenfahrten, Ausflügen und kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater-besuchen mit der Klasse). Es gibt Schülerinnen und Schüler an unserer Schule, die keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten und ohne Hilfe des Schulvereins nicht an den genannten Veranstaltungen teilnehmen könnten.
  • In Einzelfällen zahlt der Schulverein eine finanzielle Unterstützung, um kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken oder um Schülerinnen und Schülern, die sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, vor den Prüfungsphasen zu entlasten.

Selbstverständlich erhalten alle Spenderinnen und Spender eine Spendenbescheinigung.

Unser Spendenkonto:

Empfänger: Schulverein der Anna-Warburg-Schule
IBAN: DE65 2005 0550 1216 1597 39
BIC: HASPDEHHXXX
(Verein der Freunde und Förderer der Anna-Warburg-Schule)

Bitte im Verwendungszeck die Adresse nicht vergessen, damit wir Ihnen die Spendenbescheinigung zustellen können.

Wir sind wegen Förderung der Erziehung, Volks und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe durch Bescheinigung des Finanzamtes  Hamburg-Mitte-Altstadt  StNr. 17/452/11212  vom 24.08.2018 als gemeinnützig anerkannt / nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Hamburg-Mitte-Altstadt  StNr. 17/452/11212  vom 24.08.2018 für die Jahre 2014 bis 2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.