Verein der Freunde und Förderer der Anna-Warburg-Schule Niendorf e.V.
Der Schulverein will durch Zusammenschluss von Eltern, Lehrkräften, Schülern, Schülerinnen und Ehemaligen der Schule die erzieherischen und unterrichtlichen Aufgaben der Schule fördern. Personen aus sozial und wirtschaftlich schwachen Familien soll durch Zuschüsse die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ermöglicht werden. Der Schulverein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken
Die zur Erreichung seines gemeinnützigen Zweckes benötigten Mittel erwirbt der Verein durch Mitgliedsbeträge, Überschüsse aus Veranstaltungen und Spenden.
Wofür wird Geld verwendet?
- Schulische Veranstaltungen wie Projektwochen, Schulfeste usw. erhalten Zuschüsse aus Mitteln des Schulvereins.
- Wichtiger ist uns noch die Unterstützung bedürftiger Schüler und Schülerinnen bei der Teilnahme an Klassenfahrten, Ausflügen und kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater-besuchen mit der Klasse). Es gibt Personen an unserer Schule, die keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten und ohne Hilfe des Schulvereins nicht an den genannten Veranstaltungen teilnehmen könnten.
- In Einzelfällen vergibt der Schulverein zinslose Darlehen, um kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken, z.B. bei der Planung von Studien- oder Erasmusreisen.
Selbstverständlich erhalten Spenderinnen und Spender eine Spendenbescheinigung.
Unser Spendenkonto:
Empfänger: Schulverein der Anna-Warburg-Schule
IBAN: DE65 2005 0550 1216 1597 39
BIC: HASPDEHHXXX
(Verein der Freunde und Förderer der Anna-Warburg-Schule)
Bitte vergessen Sie im Verwendungszeck die Adresse nicht, damit wir Ihnen die Spendenbescheinigung zustellen können.
Ansprechpartner und -partnerinnen sind:
Katja Vodegel (1.Vorsitzende): katja.vodegel@anna.warburg-schule.de
Michael Hunger (2.Vorsitzender): michael.hunger@hibb.hamburg.de
Lisa Aipperspach (Kassenwartin): lisa.aipperspach@anna.warburg-schule.de
Wir sind wegen Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe durch Bescheinigung des Finanzamtes Hamburg-Nord StNr. 17/452/11212 vom 23.2.2024 als gemeinnützig anerkannt/ nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Hamburg-Nord StNr. 17/452/11212 vom 23.2.2024 für die Jahre 2020 bis 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.