Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (ESA/MSA)
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Informationen zur Ausbildung
Die Berufsausbildung zur/zum SPA umfasst für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss (MSA) zwei Ausbildungsjahre, bzw. zweieinhalb Ausbildungsjahre für Schülerinnen und Schüler mit erweitertem Ersten Schulabschluss (eESA) im vollzeitschulischen Bereich. Dies bedeutet, dass man die Ausbildung als Schüler:in absolviert und als Praktikant:in von Kindertageseinrichtungen ausgebildet wird.
Neben einigen geblockten Zeiträumen (reine Schulwochen und reine Praxiswochen) wird der praktische Teil der Ausbildung in einer Hamburger Kita an zwei festen Wochentagen absolviert, an den verbleibenden Tagen findet der Unterricht in der Schule statt. Jede Schülerin/jeder Schüler muss daher selbständig vor dem Ausbildungsbeginn eine schriftliche Praxisplatzzusage einer Kita einreichen, da sonst die Ausbildung nicht begonnen werden kann.
Fächer in der Ausbildung sind Sozialpädagogisches Handeln, Erziehung und Bildung, Sprache und Kommunikation, Bewegung-Spiel-Musik, Kreatives Gestalten, Naturwissenschaften und Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft, Mathematik und Fachenglisch. Außerdem gibt es für die Ausbildung ohne Fachhochschulreife (FHR) einen umfangreichen Wahl-Pflicht-Bereich, der attraktive berufspraktische Vertiefungen ermöglicht.
Am Ende der Ausbildung werden Prüfungsklausuren in den Fächern Sozialpädagogisches Handeln und Sprache und Kommunikation geschrieben, außerdem wird am Ende der Ausbildung eine berufspraktische Schwerpunktarbeit erstellt.
Mit Abschluss der zweieinhalbjährigen Ausbildung erfolgt ein Gleichwertigkeitshinweis (entspricht dem Mittleren Schulabschluss), wenn über alle Fächer ein Notendurchschnitt von 3,0 erreicht wird.
Der Abschluss der Sozialpädagogischen Assistentin/des Sozialpädagogischen Assistenten ist im DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) und EQR (Europäischer Qualifikationsrahmen) dem Niveau 4 zugeordnet.
Regelungen zum Probehalbjahr
Das erste Halbjahr der Ausbildung dient als Probehalbjahr im Sinne des §5 APO-AT. Das Probehalbjahr kann nicht wiederholt werden.
Die Schülerin oder der Schüler hat das Probehalbjahr bestanden, wenn sie oder er in der praktischen Ausbildung mindestens ausreichende Leistungen erzielt und in sämtlichen Fächern einen Durchschnitt von mindestens 4,0 erreicht sowie in den Fächern Sozialpädagogisches Handeln und Sprache und Kommunikation sowie in der Praxis mindestens die Note „ausreichend“ erreicht hat.
Die Zulassung zur Ausbildung wird widerrufen, wenn die Schülerin oder der Schüler zweimal aufgrund eines selbstverschuldeten Fehlverhaltens einen Ausbildungsplatz in einer Praxisstelle verliert. In diesem Fall muss die Schülerin oder der Schüler die Schule verlassen. (APO-SPA §3, 6)
Erwerb der Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife ausbildungsbegleitend erwerben können alle Schülerinnen und Schüler, die einen Mittleren Bildungsabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder den Zugang zur Gymnasialen Oberstufe vorweisen können. Von dieser Möglichkeit kann schülerseitig halbjährlich zurückgetreten werden, schulseitig wird dies nach einem Jahr durch ein Zusatzzertifikat auf FHR-Niveau mit den Noten der Fächer
- Sprache und Kommunikation, Mathematik, Fachenglisch, Naturwissenschaften sowie Wirtschaft und Gesellschaft geklärt.
Die Noten des abschließenden FHR-Zertifikates weisen die schriftlichen Prüfungsergebnisse der drei Fächer Sprache und Kommunikation, Mathematik und Fachenglisch aus. Der Notendurchschnitt der Fachhochschulreife wird aus den schriftlichen Noten der drei aufgeführten Fächer und dem Durchschnitt des beruflichen Zeugnisses gebildet.
Der berufliche Abschluss wird auch ohne das Erreichen der Fachhochschulreife unbeeinträchtigt ausgewiesen, die Fachhochschulreife kann nicht ohne den erfolgreichen Berufsabschluss erreicht werden.
Europapraktikum
Die Anna-Warburg-Schule bietet Ihnen die Möglichkeit, innerhalb Ihrer Ausbildung als SPA/Fachschüler:in ein vierwöchiges Europapraktikum im Rahmen eines ERASMUS+-Stipendiums im Ausland zu absolvieren. Das Praktikum werden Sie in einer sozialpädagogischen Einrichtung durchführen und es findet in den Herbstferien und in den zwei Wochen nach den Herbstferien statt. Die Aufenthaltskosten, die Kosten für die Betreuung vor Ort und die Vermittlung ins Praktikum werden durch das Stipendium finanziert, die Reisekosten und die Verpflegung vor Ort müssen von Ihnen aufgebracht werden.
Sie können sich für folgende Zielorte bewerben: Forli/Norditalien, Rotterdam/Niederlande, Maribor/Slowenien, Perpignan/Südfrankreich, Cork/Irland, Bilbao/Spanien, Wien/Österreich, Toulouse/Frankreich.
Im 2. Halbjahr (für SPAs), bzw. im 2. bzw. 4. Semester (für Fachschüler:innen) Ihrer Ausbildung werden Sie in Ihren Klassen durch Lehrer:innen des Europateams genauer über die Organisation und die Kosten des Auslandspraktikums informiert. Außerdem erfahren Sie Einzelheiten zu dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren.
Schauen Sie sich gern die Fotos und Berichte auf der Homepage und im Schaukasten in der Pausenhalle an, dort erhalten Sie einen Vorgeschmack.
Punkteverteilung/Noten (SPA und FSP)
Note | in Prozent | mit Tendenz |
---|---|---|
Handwerkskammerschlüssel | ||
sehr gut | 100 - 99 98 - 94 93 - 92 |
1+ 1 1- |
gut | 91 – 89 88 – 84 83 - 81 |
2+ 2 2- |
befriedigend | 80 – 77 76 – 71 70 - 67 |
3+ 3 3- |
ausreichend | 66 – 62 61 – 55 54 - 50 |
4+ 4 4- |
mangelhaft | 49 – 44 43 – 36 35 - 30 |
5+ 5 5- |
ungenügend | 29 - 0 | 6 |
Fachschule für Sozialpädagogik (FS)
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Die grundständige Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher“ umfasst drei Jahre. Die Weiterbildung für SPAs umfasst zwei Jahre und baut auf der SPA-Ausbildung auf. Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher erfolgt praxisintegriert und findet dementsprechend an zwei Lernorten statt: der Schule und der Praxisstelle. Auch die Absolvent:innen des Beruflichen Gymnasiums Pädagogik/Psychologie haben direkten Zugang zu dieser zweijährigen Erzieherausbildung.
Die Fachschulausbildung ist an der Anna-Warburg-Schule so organisiert, dass sie die Anforderungen für das sogenannte „Aufstiegs-BaföG“ (AFBG) erfüllt, so dass dies grundsätzlich von allen Schülerinnen und Schülern beantragt werden kann. Informationen dazu erhalten Sie unter:
Handwerkskammer Hamburg auf dem Elbcampus in Harburg
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Das Berufsfeld des Erziehers / der Erzieherin ist ein Arbeitsbereich mit großer, gesellschaftlicher Verantwortung. Es erfordert eine hohe Qualität an professioneller Beziehungs- und Bildungsarbeit. Zuverlässigkeit, Umsicht, Kontaktfähigkeit und persönliches Engagement sowie die Bereitschaft, sich selbst zu reflektieren und weiterzuentwickeln, stellen zentrale Aspekte des professionellen Selbstverständnisses von Erzieherinnen und Erziehern dar. Die personalen, fachlichen und sozialen Kompetenzen sollen sich zu einer professionellen Haltung zusammenfügen, die von demokratischen und humanistischen Werten wie Toleranz, Gewaltfreiheit, Gleichberechtigung, Gewissensfreiheit, Partizipation, Pluralität und Ressourcenorientierung geprägt ist. Vor diesem Hintergrund ist die theoriegeleitete Reflexion von erlebten Praxissituationen an der Anna-Warburg-Schule ein durchgängiges Prinzip vom 1. Semester bis zur Facharbeit.
Die Berufsausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher ist in zahlreiche Lernfelder untergliedert, die sich als die nachfolgenden Unterrichtsfächer im Zeugnis abbilden:
- Sozialpädagogisches Handeln
- Entwicklung und Bildung (Schriftliches Prüfungsfach in Alternative zu GOR)
- Sprache und Kommunikation (Schriftliches Prüfungsfach)
- Bewegung, Spiel, Musik
- Gestaltung, Medien, Naturwissenschaften und Technik
- Gesellschaft, Organisation und Recht (Schriftliches Prüfungsfach in Alternative zu EB)
- Fachenglisch
Hinzu kommen fachpraktische Vertiefungskurse und Profilangebote, die ab dem 3. Semester zur Verfügung stehen:
- Frühpädagogik
- Individual- und Erlebnispädagogik
- Heilpädagogik und Inklusion
- Interkulturelle Bildung
- Praktische Ausbildung
In der Praxis soll das erworbene Fachwissen praktisch angewendet werden. Die Praxisausbildung wird in Praxisbegleitseminaren von erfahrenen Mentorinnen und Mentoren betreut und überprüft.
Im ersten Ausbildungsjahr muss das Praktikum (PI) in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Elementarbereich oder Krippe) absolviert werden. Das zweite Praktikum (PII, 4. und 5. Semester) muss dann einen anderen Arbeitsbereich abbilden (je nach 1. Ausbildungsjahr/SPA entweder Krippe oder Elementarbereich, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, offene Kinder- und Jugendarbeit oder mit Menschen mit Handicap, Schwerpunkt Kinder und Jugendliche).
Im ersten und zweiten, sowie im 4. und 5. Semester wird ein durchgängiger Praxistag pro Woche organisiert, hinzukommen im ersten und zweiten Semester jeweils ca. 5 Blockpraktikumswochen und im 4. Semester ein ca. zehnwöchiges Schwerpunktpraktikum mit einem Schultag pro Woche). Zusätzlich gibt es einzelne Praktikumswochen. Das 3. und das 6. Semester sind in ihrer Grundstruktur Theoriesemester ohne eine feste Praktikumsstelle.
Das erste Schulhalbjahr der Ausbildung dient als Probehalbjahr im Sinne des §5 Absatz 1 Satz 1 APO-AT, dies gilt auch für die verkürzte Ausbildungen nach §2 Absatz 4. Das Probehalbjahr ist bestanden, wenn die Schülerin oder der Schüler die gegebenenfalls bis dahin bereits geleistete praktische Ausbildung mit Erfolg absolviert und über alle Fächer und Vertiefungskurse eine Durchschnittsnote von mindestens 4,0 erreicht haben.
Im Rahmen der Ausbildung kann die Fachhochschulreife erworben werden. Dazu ist es erforderlich, im 5. und 6. Semester Fachenglisch auf dem Niveau B2 sowie Mathematik zu belegen und die Ausbildung insgesamt erfolgreich abzuschließen. Zu beachten ist, dass das erfolgreiche Bestehen eines Semesters daran gekoppelt ist, nur eine ausgleichbare „5“ im Zeugnis aufzuweisen. Sollte die Belegung des erhöhten Fachenglisch-Niveaus sowie die Mathematiknote das Bestehen des 5. Semesters oder der Ausbildung gefährden, so ist es ggf. nicht ratsam, die FHR zu erwerben, da dadurch der gesamte Abschluss gefährdet werden kann. Zum Erwerb der Fachhochschulreife ist keine zusätzliche Prüfung in Fachenglisch oder Mathematik vorgesehen.
Die Wahl in die FHR-Option findet am Ende des 4. Semesters statt. Schülerinnen und Schüler, die schon einen FHR oder Abitur haben, werden ebenfalls auf B2-Niveau in Fachenglisch unterrichtet. In Alternative zum Mathematikkursus werden Vertiefungskurse, ausgehend von den Fächern Musik, Bewegung und Spiel und Kreative Gestaltung als Profilvertiefung organisiert.
Im Rahmen der Abschlussprüfungen fertigen die Fachschüler:innen im Laufe des 5. Semesters eine Facharbeit an und stellen diese im Rahmen eines Kolloquiums vor. Für die Facharbeit werden Reflexionen der praktischen Inhalte aus dem Schwerpunktpraktikum mit wissenschaftlich aufbereiteten Theorieinhalten verknüpft und ausgewertet.
Der Abschluss „Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher“ ist im Deutschen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR) dem Niveau 6 zugeordnet.
Niveau 5 beschreibt Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen, spezialisierten, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.
Niveau 6 beschreibt Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld.
Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.
Auch für Fachschüler:innen ist die Teilnahme möglich, siehe Seite 19. <<<<<!!! hier link
Schülerinnen, die während der Ausbildung schwanger werden, müssen dies unverzüglich bei der Abteilungsleitung bekannt geben, da Schwangere besonderen Arbeitsschutzbestimmungen unterliegen.
Note | in Prozent | mit Tendenz |
---|---|---|
Handwerkskammerschlüssel | ||
sehr gut | 100 - 99 98 - 94 93 - 92 |
1+ 1 1- |
gut | 91 – 89 88 – 84 83 - 81 |
2+ 2 2- |
befriedigend | 80 – 77 76 – 71 70 - 67 |
3+ 3 3- |
ausreichend | 66 – 62 61 – 55 54 - 50 |
4+ 4 4- |
mangelhaft | 49 – 44 43 – 36 35 - 30 |
5+ 5 5- |
ungenügend | 29 - 0 | 6 |
Berufliches Gymnasium Pädagogik/Psychologie (BG)
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Informationen zur Ausbildung
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Mit einem Abschluss in diesem Bildungsgang bieten wir die Voraussetzung für jedes Studium und eine qualifizierte Voraussetzung für anspruchsvolle Ausbildungsberufe.
Die einjährige Vorstufe führt in die gymnasiale Oberstufe ein und macht die Schüler*innen vertraut mit den Grundlagen der Fachrichtung Pädagogik/Psychologie. Darüber hinaus werden Inhalte der Klasse 10 wiederholt und vertieft.
Die zweijährige Studienstufe, in der wesentliche Elemente wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt und gefestigt werden, ist von einem deutlichen Bezug zu außerschulischen Lernorten (z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Schulen) geprägt, wodurch die berufsorientierende Komponente dieser gymnasialen Oberstufe deutlich wird.
In der Studienstufe findet ein umfangreiches interdisziplinäres Projekt statt.
Das Abitur ist in allen Fächern ein zentrales Abitur.
Ansprechpartner für Ihre Fragen sind die Tutoren und die Abteilungsleitung BG.
Informationen zur Leistungsbewertung in der Oberstufe
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In die Leistungsbewertung werden Lern- und Arbeitsprozesse, die Ergebnisse schulischer Tätigkeit und deren Präsentation einbezogen. Die Bewertung von Leistungen in der Studienstufe hat das Ziel, die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler für ihre Lernprozesse und ihre Lernergebnisse zu steigern. Schülerinnen und Schüler sollen deshalb auch in wachsendem Maße an der Gestaltung des Unterrichts sowie an der Bewertung von Leistungen mitwirken können.
Klausuren sind schriftliche Leistungen, die von allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse oder einer Lerngruppe im Unterricht und unter Aufsicht erbracht werden. Die Aufgabenstellungen sind grundsätzlich für alle gleich. Pro Schuljahr werden in der Studienstufe
- in (einschließlich der Stunden des Seminars) sechsstündigen Fächern vier,
- in vier- und (einschließlich der Stunden des Seminars) fünfstündigen Fächern mindestens drei,
- in zwei- und dreistündigen Fächern (außer in Sport als Belegfach) sowie im Seminar mindestens zwei Klausuren geschrieben.
In jedem Semester der Studienstufe wird je Fach (außer in Sport als Belegfach) bzw. im Seminar mindestens eine Klausur geschrieben. Die Arbeitszeit beträgt mindestens zwei, im Fach Deutsch mindestens drei Unterrichtsstunden. Im Laufe des dritten und vierten Semesters werden in den für die schriftliche Abiturprüfung gewählten Fächern Klausuren unter Abiturprüfungsbedingungen geschrieben. In jedem Semester der Studienstufe wird je Fach (außer in Sport als Belegfach) bzw. im Seminar mindestens eine Klausur geschrieben. Die Arbeitszeit beträgt mindestens zwei, im Fach Deutsch mindestens drei Unterrichtsstunden.
An einem Tag soll nicht mehr als eine und in einer Woche sollen nicht mehr als zwei Klausuren und eine einer Klausur gleichgestellte Leistung (Präsentationsleistung) geschrieben bzw. erbracht werden. Die Klausurtermine werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
Schülerinnen und Schüler erhalten vorab Hinweise zu den Bewertungsmaßstäben für Klausuren und Präsentationsleistungen. Klausuren und Präsentationsleistungen werden so korrigiert, dass Schülerinnen und Schüler aus den Korrekturanmerkungen Rückschlüsse für ihre weitere Lernentwicklung ziehen können. Insbesondere sollen auch die Gründe für die Bewertung erkennbar werden. Fehler und Mängel in der sprachlichen Richtigkeit, in der Ausdrucksfähigkeit, in der gedanklichen Strukturierung und der sachgerechten Darstellung werden in allen Unterrichtsfächern berücksichtigt.
Klausuren und Präsentationsleistungen werden als ausreichend bewertet, wenn mindestens fünfzig Prozent der erwarteten Leistung erbracht wurden. Die korrigierten und bewerteten Klausuren sollen den Schülerinnen und Schülern innerhalb von drei Unterrichtswochen zurückgegeben werden, korrigierte und bewertete Präsentationsleistungen innerhalb einer Woche.
erreichte Punkte von | Note entspricht .. | .. in Punkten | erreichte Punkte von | Note entspricht .. | .. in Punkten | |
---|---|---|---|---|---|---|
100 | 1+ | 15 | 49 | 5+ | 3 | |
99 | 1+ | 15 | 48 | 5+ | 3 | |
98 | 1 | 14 | 47 | 5+ | 3 | |
97 | 1 | 14 | 46 | 5+ | 3 | |
96 | 1 | 14 | 45 | 5+ | 3 | |
95 | 1 | 14 | 44 | 5+ | 3 | |
94 | 1 | 14 | 43 | 5 | 2 | |
93 | 1- | 13 | 42 | 5 | 2 | |
92 | 1- | 13 | 41 | 5 | 2 | |
91 | 2+ | 12 | 40 | 5 | 2 | |
90 | 2+ | 12 | 39 | 5 | 2 | |
und | so | weiter | und | so | fort |
Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
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(Fassung vom 25.03.2008/Änderung Juni 2017 (Auszug)
§ 12 Bewertung bei fehlenden Leistungsnachweisen, Bewertung bei Täuschung und anderen Pflichtwidrigkeiten
(1) Können schriftliche oder mündliche Unterrichtsleistungen wegen Krankheit oder wegen eines sonstigen wichtigen Grundes nicht erbracht werden, so gibt die Schule der Schülerin oder dem Schüler Gelegenheit, nachträglich ihren oder seinen Leistungsstand nachzuweisen, wenn dies für die Leistungsbewertung im Zeugnis erforderlich ist.
(2) Eine Krankheit oder das Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes ist unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen der Schule sind bei Krankheit ein ärztliches oder schulärztliches Attest beziehungsweise bei Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes andere geeignete Nachweise vorzulegen. Die Feststellung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft die Schule.
(3) Wird ein im Unterricht geforderter Leistungsnachweis ohne wichtigen Grund nicht erbracht, so entspricht dies der Note „ungenügend (0 Punkte). Ist in einem Fach die Bewertung der Leistungen einer Schülerin bzw. eines Schülers während des Beurteilungszeitraums nicht möglich, so entspricht dies ungenügenden Leistungen in dem Fach.
Satz 2 gilt nicht, wenn die Bewertung von Leistungen wegen erheblichen Unterrichtsausfalls oder wegen Versäumnisses der Leistungserbringung aus wichtigem Grund nicht möglich ist oder wenn die Schülerinnen und Schüler vom Unterricht in dem Fach befreit worden waren.
Pflichtwidrig handelt, wer
- bei einer Lernerfolgskontrolle täuscht oder zu täuschen versucht oder bei ihrer Anfertigung Hilfe von Dritten annimmt,
- bei Täuschungen oder Täuschungsversuchen anderer hilft,
- schuldhaft die ordnungsgemäße Durchführung einer Lernerfolgskontrolle behindert oder
- die Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig abgibt oder sich weigert, eine Leistung zu
Bei pflichtwidrigem Handeln kann unabhängig vom Zeitpunkt der Entdeckung die Wiederholung der Lernerfolgskontrolle angeordnet oder die Leistung mit 0 Punkten bewertet werden.