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Raum H103 von Andrea Tophoven (Schulsozialarbeit)

montags von 11:35 bis 13:05 Uhr

Eurer Team des Ankerplatz

Andrea Tophoven, Brita Spieler, Katharina Tietge und Tiegist Lilie

 

Unser Verständnis von Diskriminierung

Wir orientieren uns am Anti-Bias-Ansatz. Dabei bedeutet Diskriminierung: Menschen werden schlechter behandelt, ausgeschlossen oder abgewertet. Der Grund dafür sind Merkmale, die ihnen zugeschrieben werden oder die sie tatsächlich haben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Herkunft
  • Hautfarbe
  • Geschlecht
  • soziale Lage
  • Religion
  • Behinderung
  • Alter

Menschen können auch wegen mehrerer Merkmale gleichzeitig diskriminiert werden. Diese Formen von Diskriminierung können sich überschneiden oder gegenseitig verstärken. Das nennt man Intersektionalität.

Wir wissen: Diskriminierung entsteht durch Machtverhältnisse in der Gesellschaft. Sie zeigt sich im Verhalten einzelner Menschen. Sie kann aber auch in Regeln, Strukturen von Einrichtungen und kulturellen Vorstellungen vorkommen.

Diskriminierung beeinflusst die Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten von Menschen. Sie kann unbewusst oder absichtlich geschehen.

Wir beziehen uns gleichzeitig auf Artikel 1 des Grundgesetzes:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Das bedeutet: Jeder Mensch hat eine Würde. Der Staat muss jeden Menschen schützen und seine Würde achten. Dieser Grundsatz kann nicht verändert werden.

Wir beziehen uns auch auf § 1 des Hamburgischen Schulgesetzes:

„Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und ist gehalten, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. Dies gilt ungeachtet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung. (…)“

Das bedeutet: Jeder junge Mensch hat das Recht auf Bildung und Erziehung, die zu den eigenen Fähigkeiten und Interessen passen. Alle sollen sich nach ihren Möglichkeiten bilden können. Das gilt unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Sprache, Heimat, Religion, politischen Ansichten oder Behinderung.
(§ 1 Hamburgisches Schulgesetz, 17. Mai 2023)

Daraus folgt: An der Anna-Warburg-Schule soll es eine Schulkultur für die Schulgemeinschaft geben, die Vielfalt beachtet und Diskriminierung ernst nimmt. Risiken für Diskriminierung sollen erkannt werden. Maßnahmen gegen Diskriminierung sollen geplant und entwickelt werden.