Bibliotheksordnung
§1 Anmeldung
- Schüler:innen erhalten mit dem Eintritt in die Schule einen Bibliotheksausweis und erkennen die Bibliotheksordnung an.
- Die Benutzung der Bibliothek ist kostenlos. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar.
- Sein Verlust ist der Bibliothek sofort zu melden.
§2 Berechtigung zur Benutzung
- Nutzungsberechtigt für die Bibliothek sind alle Schüler:innen, Lehrer:innen und Mitarbeiter:innen der Anna-Warburg-Schule.
§3 Ausleihe und Leihfristen
- Jedes Medium, das die Bibliothek verlässt, auch wenn es nur zum Kopieren ist, muss verbucht werden.
- Medien aus dem Präsenzbestand können nicht verliehen werden. Es sei denn, die Bibliothek stimmt einer Kurzausleihe zu.
- Die Leihfrist für Bücher beträgt 3 Wochen und für audio- und audiovisuelle Medien 1 Woche. Für Foto- und Filmkameras beträgt die Frist 3 Schultage. Bei der Ausleihe dieser Geräte ist ein Pfand in Höhe von 5,- € zu hinterlegen.
- Die Leihfrist für Bücher kann vor Ablauf zwei Mal verlängert werden.
- Vorgemerkte Medien sind nicht verlängerbar.
- Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern, sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen.
§4 Rückgabe
- Die Leihfrist der Medien ist einzuhalten.
- Vor längerer Abwesenheit müssen die entliehenen Medien rechtzeitig verlängert oder zurückgegeben werden. Es kann auch telefonisch verlängert werden (040 4288692-52).
- Die Bibliothek erteilt zum Ende der Schulzeit eine Bescheinigung, dass alle entliehenen Medien zurückgegeben sind.
§5 .....
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